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Pflege der ökologischen Vorrangflächen

Landwirtschaftliche Betriebe sind dazu verpflichtet mindestens 5% ihrer zu bewirtschaftenden Fläche für sogenanntes "Greening" auszuweisen. Möglichkeiten hierfür sind beispielsweise der Zwischenfruchtanbau, Puffer- und Blühstreifen oder die Ackerfläche für mindestens ein Erntejahr "brach" zulegen. Das bedeutet dass der Landwirt diese Fläche dann nicht mehr bewirtschaftet und der natürlichen Vegetation überlasst. In Folge dessen etablieren sich natürlicherweise Gräser und Kräuter auf diesen Flächen, die Lebensraum für Wild und Insekten bieten. Damit sich auf den Brachen nicht unkontrolliert Sträucher und Bäume ansiedeln  dürfen die ökologischen Vorrangflächen ab dem 01.07 gemulcht werden. 

Manchmal müssen wir jedoch leider feststellen dass Müll auf unseren Flächen entsorgt wurde, welcher unsere Maschinen beschädigt und für aufwendige Reparaturen sorgen kann.